Das Bundesverwaltungsgericht gestatte einem Mann, im heimischen Badezimmer Cannabis anzubauen. Das ist allerdings kein Freibrief für Kiffer. Vielmehr ein Beleg für die medizinische Wirkkraft der Pflanze, denn der Mann war schwer krank. Und da es für ihn keine bezahlbare Alternative gab (noch ein Argument für die Intensivierung der Forschung in diese Richtung), gab es diese höchstrichterliche Ausnahme.